LKW-Kartell: Ihre Chance auf risikofreien Schadensersatz!

Sind Sie vom LKW-Kartell betroffen?

Wenn Ihr Unternehmen zwischen 1998 und 2014 LKWs von Herstellern wie Daimler, MAN, Scania, Iveco oder Volvo/Renault neu oder als Vorführfahrzeug gekauft, finanziert oder geleast hat, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz! Das sogenannte “LKW-Kartell” wurde von der Europäischen Kommission und dem EuGH entlarvt. Die Hersteller hatten sich jahrelang illegal abgesprochen, um die Preise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen künstlich hochzuhalten. Die Auswirkungen dieser Absprachen betreffen fast 90 % des Marktes und haben viele Unternehmen über Jahre hinweg geschädigt.

Risikofreie Schadensersatzklage:

Keine Vorleistung! Dank der Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer (Profin) haben Sie kein Kostenrisiko. Dieser übernimmt die gesamten Verfahrenskosten und trägt das finanzielle Risiko.

Professionelle Unterstützung:

Wir stellen den Kontakt zu einer der größten Wirtschaftskanzleien Europas her, die Ihre Ansprüche konsequent durchsetzt.

EuGH und BGH Urteile zu Ihren Gunsten:

Der EuGH und der Bundesgerichtshof haben wiederholt zugunsten der Geschädigten entschieden. In einem aktuellen Urteil des BGH (KZR 46/21 vom Dezember 2023) wurde erneut bestätigt, dass auch Leasingnehmer und Mietkäufer von den Preisabsprachen betroffen sind und Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Vorteile durch uns auf einen Blick:

Die wichtigsten Fakten:

Die Europäische Kommission verhängte Bußgelder in Milliardenhöhe gegen die Hersteller (fast 3 Milliarden Euro insgesamt).

Der EuGH bestätigte die Strafen, zuletzt gegen Scania, die versucht hatten, sich dem Vergleich zu entziehen.

Der BGH entschied, dass selbst Unternehmen, die LKWs geleast oder gemietet haben, einen Anspruch auf Schadensersatz haben (Urteil vom 5. Dezember 2023).

Warum sollten Sie jetzt handeln?

Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen! Mit unserer Unterstützung und ohne finanzielles Risiko können Sie sich Ihren Schadensersatz sichern. Wir arbeiten eng mit führenden Kartellrechtsanwälten zusammen, die sich für Ihr Recht einsetzen.

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Die Chronologie des Skandals:

Europäische Kommission - Bußgeldbescheid gegen die Kartellteilnehmer

Datum: 19. Juli 2016

Aktenzeichen: C(2016) 4673 final

Details: Die Europäische Kommission verhängte Bußgelder in Höhe von fast 3 Milliarden Euro gegen die beteiligten LKW-Hersteller wegen Preisabsprachen.

EuG (Gericht der Europäischen Union) - Urteil gegen Scania

Datum: 27. September 2017

Aktenzeichen: C(2017) 6467 final

Details: Scania erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 880 Millionen Euro, da das Unternehmen nicht am Vergleich teilnahm.

BGH (Bundesgerichtshof) - LKW-Kartell I

Datum: 23. September 2020

Aktenzeichen: KZR 35/19

Details: Der BGH entschied, dass Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten LKW-Hersteller bestehen.

BGH - LKW-Kartell II

Datum: 13. April 2021

Aktenzeichen: KZR 19/20

Details: Der BGH bestätigte, dass auch Leasingnehmer und Mietkäufer Schadenersatzansprüche geltend machen können.

EuG - Bestätigung der Strafen gegen Scania

Datum: 02. Februar 2022

Aktenzeichen: T-799/17

Details: Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage von Scania gegen die EU-Kommission ab und bestätigte die Bußgelder.

BGH - LKW-Kartell III

Datum: 05. Dezember 2023

Aktenzeichen: KZR 46/21

Details: Der BGH entschied, dass Leasingnehmer von überhöhten Preisen betroffen waren und Anspruch auf Schadensersatz haben.

EuGH - Letztes Urteil gegen Scania

Datum: 01. Februar 2024

Aktenzeichen: C 251/22 P

Details: Der EuGH wies das Rechtsmittel von Scania gegen die EU-Kommission endgültig ab und bestätigte die Bußgelder.

Formular :

Details: Der EuGH wies das Rechtsmittel von Scania gegen die EU-Kommission endgültig ab und bestätigte die Bußgelder.

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Dr.-Karl-Wild-Str. 7
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Deutschland

Agentur für Verbraucherschutz

Wir sind keine Rechtsanwälte und leisten somit auch keine Rechtsberatung. Wir stellen lediglich den Kontakt zwischen geschädigten Kunden und der Anwaltskanzlei ( inkl. Prozesskostenfinanzierer ) her. In dem Moment, wo der Kunde seine Unterlagen unterschrieben an die Kanzlei übermittelt, endet unser Auftrag. Wir sind anschließend aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiter in die Vorgänge involviert.

FAQ

Die wichtigsten Dokumente sind der Kaufvertrag, die Rechnung sowie eine Auftragsbestätigung oder Bestellung. Zusätzlich hilfreich, jedoch optional, sind Leasing-, Miet- oder Finanzierungsverträge und die Fahrzeugzulassung (Fahrzeugschein).
Diese Unterlagen dienen dazu, den Nachweis zu erbringen, dass Sie das Fahrzeug im relevanten Zeitraum erworben oder geleast haben. Je mehr Dokumente Sie einreichen können, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche vor Gericht darlegen.
Sollten Ihnen die relevanten Unterlagen nicht mehr vorliegen, besteht die Möglichkeit, diese von anderen Quellen wie Ihrem Steuerberater, Ihrer Versicherung oder aus Ihrer Bilanz (Anlagevermögen) wiederzubeschaffen.
In der Regel erhalten Sie innerhalb einer Woche, meist schon innerhalb von 72 Stunden, eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihrer Forderungen sowie einen groben Richtwert zu Ihrem Schadensersatzanspruch.
Der durchschnittliche Schadensersatz pro LKW beläuft sich auf etwa 8.000 €. Dieser Betrag wird auf Basis des Nettokaufpreises des Fahrzeugs berechnet, inkl. eventuell anfallender Deliktzinsen.
Ja, Sie können Ihre Fahrzeuge uneingeschränkt weiterfahren. Der Schadensersatzanspruch hat keine Auswirkungen auf die Nutzung Ihrer LKWs.
Seit dem neuesten BGH-Urteil aus 02.2024 sind derzeit die meisten Verjährungsfristen gehämmt. Nach unserer Auffassung können Ansprüche für LKWs, die ab dem 01. Januar 1998 beschafft wurden, weiterhin geltend gemacht werden.
Nein, derzeit nehmen wir ausschließlich Ansprüche für Neufahrzeuge entgegen, die zwischen 1997 und 2014 gekauft wurden.
Nein, Ihre Geschäftsbeziehung bleibt unberührt. Die meisten Hersteller haben kein Interesse daran, ihre Kunden zu verlieren. Ihr Lieferant hatte keine Kenntnis vom Kartell und wird nicht in den Streit involviert.
Die Dauer des Verfahrens kann nicht genau vorhergesagt werden. Je nach Bereitschaft der Hersteller, sich auf einen Vergleich einzulassen, kann das Verfahren 9 bis 15 Monate dauern. In komplexeren Fällen kann es jedoch auch länger dauern.
Sollte das Verfahren verloren gehen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Der Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, sowie die Kosten der Gegenseite.
Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular, per E-Mail, Whatsapp oder telefonisch. Wir leiten dann alle weiteren Schritte in die Wege.

Die Europäische Kommission hat offiziell festgestellt, dass betroffene Unternehmen und Personen Schadenersatz fordern können. Eine Entscheidung der Kommission ist ein verbindlicher Beweis für das Vorliegen eines illegalen Verhaltens der LKW-Hersteller.
Hier der Link: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_16_2582

Nein, es ist noch nicht zu spät, um Ihre Ansprüche vor deutschen Gerichten geltend zu machen. Da es kein Kostenrisiko gibt, lohnt es sich, Ihre Forderungen jetzt einzureichen.
Nach Abschluss des Verfahrens.
Erst nach Übermittlung und Sichtung der voll ausgefüllten Excel-Liste kann eine erste Anhaltsberechnung gemacht werden.
Unser Prozessfinanzierer übernimmt alle Kosten und Risiken des Gerichtsverfahrens. Im Erfolgsfall erhält der Finanzierer einen vereinbarten Anteil des erstrittenen Schadensersatzes. Dafür werden am Ende 35% als Erfolgshonorar fällig. Sie erhalten quasi 65% ausbezahlt.
Ja, nur bei Erfolg wird ein Anteil in Höhe von 37% für den Prozessfinanzierer fällig.
Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie zwischen 1998 und 2014 neue LKW über 6 Tonnen von den Herstellern Mercedes, Iveco, DAF, MAN, Volvo/Renault oder Scania in der EU, im EWR, Großbritannien oder der Schweiz gekauft, geleast oder gemietet haben.
Auch wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr besitzen, bleibt Ihr Anspruch auf Schadensersatz bestehen.
Ohne diese Dokumente können wir Ihren Anspruch leider nicht durchsetzen. Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen über Ihren Steuerberater (Anlageverzeichnis Bilanz) oder Ihre Versicherung wiederzubeschaffen.
Wir streben stets eine außergerichtliche Einigung an. Erfahrungsgemäß kann es jedoch zu einem Rechtsstreit kommen, da große Unternehmen oft versuchen, die Kläger durch Verzögerungstaktiken zu entmutigen.
Sobald Sie uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, übernehmen wir den gesamten weiteren Prozess. IdR müssen Sie persönlich nicht vor Gericht erscheinen.
Sie können es versuchen, jedoch sind die Erfolgsaussichten oft gering. Die Hersteller setzen auf Abschreckungstaktiken und lehnen Ansprüche häufig ab. Ohne spezialisierte Unterstützung ist es schwierig, den Prozess erfolgreich zu führen.
Nein, der Händler ist nicht in das Kartell involviert und wird nicht belangt. Ihre Ansprüche richten sich ausschließlich gegen den Hersteller, nicht gegen den Händler.
Wir arbeiten eng mit der renommierten Wirtschaftskanzlei GÖRG (www.goerg.de) zusammen, die sich auf Kartellrecht spezialisiert hat und die Verhandlungen in Ihrem Namen übernimmt.
Sollte Ihre bisherige Sammelklage stocken, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir haben derzeit sehr gute Möglichkeiten, Sie hier zu unterstützen. Am besten übermitteln Sie uns dazu die vorhandenen Unterlagen.
Ja, grundsätzlich ist dies möglich, jedoch abhängig vom Status des Insolvenzverfahrens. Bei laufenden Verfahren müssen wir den Insolvenzverwalter einbeziehen. Nach Abschluss des Verfahrens ist in bestimmten Fällen eine Nachliquidation erforderlich.
Auch in diesem Fall kann eine Nachliquidation durchgeführt werden, um Ansprüche geltend zu machen. Dies lohnt sich vor allem bei einer größeren Anzahl betroffener Fahrzeuge.
Nein, Schadensersatzansprüche können nur vom ursprünglichen Käufer des Fahrzeugs eingereicht werden. Ansprüche lassen sich nicht auf neue Eigentümer übertragen.

Kanzlei Goerg

Prozessfinanzierer Profin

Pressemittteilung EuGH 2024

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